Frau mit fragendem Gesicht

Augenoperation - was zahlt die Krankenversicherung?

Die moderne Augenmedizin macht es möglich, Fehlsichtigkeit, Kurz- oder Weitsichtigkeit und andere Sehbeeinträchtigungen nicht nur mittels Brille und Kontaktlinsen, sondern auch durch chirurgische Eingriffe zu korrigieren. Dazu gehören das LASIK- und LASEK-Verfahren sowie das Einsetzen einer Kunstlinse. Diese relativ neuen operativen Eingriffe bergen zwar viele Vorteile, wie etwa die kurze OP-Dauer und die guten Erfolge. Dennoch ist die Kostenübernahme durch Krankenkassen in der Regel nicht zu erwarten.





Das passende Verfahren

Das am häufigsten angewandte Verfahren zur Korrektur von Kurz- oder Weitsichtigkeit sowie einer Hornhautverkrümmung ist das sogenannte LASIK-Verfahren (Laser-in-situ-Keratomileusis). Hierbei lässt sich zwischen einer LASIK und einer Femto-LASIK unterscheiden. Im Gegensatz zur LASIK-Operation kommt bei der Femto-LASIK neben dem Excimer Laser der Femtosekundenlaser zum Einsatz, welcher einen Eingriff ohne zusätzliche mechanische Geräte ermöglicht.

Beim LASIK-Verfahren wird mit dem Laser ein Schnitt in die Hornhaut gelegt. Diese wird als sogenannter "Flap" anschließend zur Seite geschoben, damit das darunterliegende Gewebe mittels Laser anhand eines Korrekturmaßes abgeschliffen werden kann. Bei der LASEK-Operation dagegen erhalten Sie Augentropfen, die die oberste Hornhautschicht aufweichen. Diese wird dann zur Seite geschoben, um das Gewebe mit dem Laser zu behandeln zu können.

Verwendung einer künstlichen Linse

Das Einsetzen einer Kunstlinse erfolgt meist dann, wenn die eigene Linse, etwa durch Eintrübungen, geschädigt ist. Die Operation verläuft in mehreren Schritten und unter lokaler Betäubung. Zunächst wird die natürliche Linse mithilfe eines Lasers zerlegt. Die Linsenreste werden vom Arzt durch eine circa drei Millimeter große Öffnung entfernt. Danach wird die künstliche Intraokularlinse (IOL) zusammengerollt in das Auge eingeführt. Diese entfaltet sich im Augeninneren und nimmt die Position der alten Linse ein. Zum Schluss wird ein schützender Verband angelegt und die Operation ist nach etwa einer halben Stunde beendet.

Ob und welches Verfahren für Sie geeignet ist, erfahren Sie während eines Beratungstermins bei Ihrem Augenarzt. Dieser klärt Sie auch über eventuell auftretende Komplikationen und die Risiken auf. Diese sind bei modernen Laseroperationen allerdings eher selten.

Keine Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen

Die Korrektur einer Fehlsichtigkeit durch eine Laserbehandlung wird von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel als eine kosmetische Operation beurteilt, da die Lebensqualität eines Menschen, der eine Brille oder Kontaktlinsen tragen muss, nicht eingeschränkt sei. Folglich werden die anfallenden Kosten eines Eingriffs von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Ausnahme für eine Erstattung der Kosten ist der Fall der medizinischen Notwendigkeit. Durch unklare Regelungen bestimmen die Krankenkassen jedoch praktisch selbst, wann eine solche medizinische Indikation besteht. Dadurch erhöht sich die Chance einer Übernahme der Behandlungskosten kaum.

Eine volle Kostenübernahme ist auch bei Besitz einer privaten Krankenversicherung nicht garantiert, da dies abhängig vom gewählten Tarif und dessen Konditionen ist. Sollten Sie einen Tarif haben, bei dem Teilkosten für Brillen und Kontaktlinsen übernommen werden, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass auch bei einer Laserbehandlung ein Teil der Kosten erstattet wird.

Eine Alternative zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse oder zu Kostenreduzierung ist die steuerliche Absetzbarkeit einer Laserbehandlung. Diese gehört zu den refraktiven chirurgischen Eingriffen, welche nach deutschem und österreichischem Steuerrecht nach § 33 EStG als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sind. Dazu müssen Sie nur einen Nachweis über die entstandenen Kosten erbringen. Die vollen OP-Kosten erhalten Sie auch hierdurch nicht zurück, aber immerhin einen nicht unerheblichen Teil davon. Vor einer Operation ist es daher ratsam, sich über die Finanzierung Gedanken zu machen, falls diese nicht ausschließlich aus privaten Finanzmitteln erfolgt. Häufig arbeiten Ärzte und Klinken mit Banken zusammen, um bei der Finanzierung der Operationskosten zu helfen.