Frau mit fragendem Gesicht

Autohaftpflicht Versicherung

Wer ein Fahrzeug zulassen möchte, der benötigt eine Autohaftpflicht Versicherung. Dies ist jedem Fahrzeughalter klar. Aber wo ist diese Pflicht geregelt, und wie kann überwacht werden, dass jedes Fahrzeug eine Autohaftpflicht abgeschlossen hat?

Pflichtversicherungsgesetz

Das „Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter“
(Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) verpflichtet alle Kraftfahrzeughalter zum Abschluss einer Haftpflichtpolice.

Es regelt die Mindestversicherungssummen, welche abgeschlossen werden müssen. Die Mindestversicherungssummen liegen in Deutschland bei:

Weiterhin regelt es den so genannten Kontrahierungszwang der Versicherer. Dies bedeutet, dass Versicherungsunternehmen ein Fahrzeug versichern müssen und den Vertrag nicht ablehnen dürfen. Die Versicherer dürfen einen Antrag auf Autohaftpflicht Versicherung nur dann ablehnen, wenn sachliche oder örtliche Beschränkungen im Geschäftsplan des Versicherers gegeben sind (z.B. wenn der Versicherer nur Lebensversicherungen anbietet oder nur Kunden in Bayern versichert) oder wenn der Kunde schon einmal bei der Versicherung versichert war und die Versicherung dem Versicherten gegenüber den Versicherungsvertrag wegen Drohung oder arglistiger Täuschung angefochten hat, vom Versicherungsvertrag wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht oder wegen Nichtzahlung der ersten Prämie zurückgetreten ist oder den Vertrag wegen Prämienverzugs oder nach Eintritt eines Versicherungsfalls gekündigt hat.



Wird man geschädigt und der Unfallverursacher hat keine Haftpflichtversicherung, so kann man sich an den Entschädigungsfond für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen wenden. Dieser wird von der Verkehrsopferhilfe e.V. getragen.

Wie wird überwacht, dass man das Fahrzeug versichert hat?

Wer ein Fahrzeug zulassen möchte, benötigt eine so genannte elektronische Versicherungsbestätigung zum Abruf (evb). Mit dieser Nummer wird das Fahrzeug zugelassen und ist damit haftpflichtversichert. Ohne diese evb kann man kein Fahrzeug zulassen. Zahlt man nun nicht seine Versicherungsprämie informiert die Versicherung die Zulassungsstelle, sobald der Versicherungsschutz erloschen ist. Sobald diese Information der Zulassungsstelle vorliegt, wird das Fahrzeug zwangsentstempelt und man darf damit nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen. Wenn man seine Autohaftpflicht – Police wieder bezahlt hat, dann sendet die Versicherung eine elektronische Versicherungsbestätigung zum Übertrag (evb Ü) an die Zulassungsstelle, damit ist das Fahrzeug dann versichert.

Ähnlich verhält es sich auch, wenn man den Versicherungsvertrag kündigt. Die Versicherung informiert darüber die Zulassungsstelle. Der neue Versicherer übermittelt beim Versichererwechsel automatisch eine evb Ü an die Zulassungsstelle um so über den neuen Versicherungsschutz zu informieren.

Welche Besonderheiten gibt es

Die Autohaftpflicht Versicherung hat einige besondere Merkmale im Vergleich zu anderen Haftpflichtversicherungen:

Direktanspruch

Normalerweise kann der Versicherungsnehmer nur einen Schaden bei der Versicherung melden. Bei der Autohaftpflicht hat der Geschädigte einen so genannten Direktanspruch und kann so seinen Schaden bei der Versicherung melden. Den Versicherer kann der Geschädigte über den Zentralruf der Autoversicherer herausfinden.

Gefährdungshaftung

Die Autohaftpflicht begleicht den Schaden, sobald Sie einen Dritten schädigen. Dabei ist es unerheblich, ob Sie am Schadenfall auch schuld sind. Die Tatsache, dass Sie ein KFZ lenken, genügt um für Schäden aufkommen zu müssen.

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