Frau mit fragendem Gesicht

Braucht man eine Unfallversicherung?

Eine Unfall ist schnell passiert. Bei einem schweren Unfall kann es sein, dass sich das ganze Leben radikal ändert. Braucht man eine Unfallversicherung? Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen, welche Ihnen auf dem Arbeitsweg, während der Arbeit oder auf Betriebsausflügen passieren. Für private Unfälle kommt sie nicht auf. Nicht Erwerbstätige, Kinder, Schüler oder Studenten haben keinen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Eine private Unfallversicherung leistet in allen Lebensbereichen und zählt daher zu den wichtigen Versicherungssparten.

Die Leistung richtet sich nach der Höhe der Versicherungssumme und der Schwere der Invalidität. Die Invalidität selber richtet sich nach der zugrunde liegenden Gliedertaxe. Eine Unfallrente kann man ebenfalls in den Vertrag einschließen, wie auch eine Todesfallsumme. Auf Zusätze wie Unfallkrankenhaustagegeld können Sie verzichten.





Braucht man eine Unfallversicherung wenn Ihr Arbeitgeber schon mit einer Gruppenunfallversicherung vorsorgt?

Das kommt darauf an, wie hoch die Versicherungssumme ist, die Ihr Arbeitgeber für Sie abgeschlossen hat. Ist diese zu niedrig, sollten Sie zusätzliche eine private Absicherung in Erwägung ziehen. 2 parallele Verträge sind kein Problem, da die Unfallversicherung nicht dem so genannten Bereicherungsverbot unterliegt.

Die Leistungen der Unfallversicherung

Die Bedingungen der Unfallversicherung sind unterschiedlich. So zum Beispiel schließen manche Versicherungen den Versicherungsschutz bei Unfällen aus, welche durch Trunkenheit passierten. Auch ist der Mitwirkungsanteil durch Krankheiten am Unfall bei den Versicherungsgesellschaften verschieden hoch. Soweit Sie sich für den Abschluss einer Unfallversicherung entscheiden, achten Sie auf folgende Leistungen:

Gliedertaxe

Die Gliedertaxe beschreibt den Invaliditätsgrad, welcher nach einem Unfall entsteht. Je nach Höhe des Invaliditätsgrades wird die Unfallleistung berechnet. So wird in der Regel beim Verlust beider Beine ein Invaliditätsgrad von 100% berechnet, der Verlust eines Auges mit 60%-50%, oder der Verlust einer großen Zehe mit 5%-15%. Die Leistungen der einzelnen Anbieter unterscheiden sich mitunter erheblich, so dass sich in diesem Punkt durchaus ein genaues Hinsehen in die Vertragsbedingungen bezahlt macht.

Unfallbegriff

Grundlegend zahlt die Unfallversicherung nur, wenn ein von außen, auf den Körper wirkendes, unfreiwilliges und gesundheitsschädliches Ereignis zu einem Unfall wirkt.

Kommt es durch erhöhte Kraftanstrengung zu einer Verletzung, so fehlt das "von außen" und der Unfallbegriff wäre nicht erfüllt. In den Bedingungen ist daher oft geregelt, dass auch Verletzungen, welche durch erhöhte Kraftanstrengung passieren, auch zu einer Unfallleistung führen.

Dies trifft auch auf Impfschäden zu. Kommt es dadurch zu einer Invalidität, so leistet bei manchen Policen der Unfallversicherer. Ähnliches gilt bei Verletzungen durch Insektenstichen oder bei Nahrungsmittelvergiftungen oder bei Vergiftungen durch Gase und Dämpfe. Manche Unfallversicherer leisten in solchen Fällen und manche nicht.

Weitere Leistungsdetails

Achten Sie auch darauf, dass bei Knochenbrüchen ein Schmerzensgeld gezahlt wird. Tauchen Sie oft, so prüfen Sie, ob Tauchschäden auch dem Unfallbegriff zugeordnet werden. Zahnersatzkosten werden auch nicht von alles Versicherern ersetzt. Falls Ihnen dies wichtig ist, prüfen Sie dies vor Vertragsabschluss.

Die Höhe der Versicherungssumme

Wichtig ist, dass die Versicherungssumme nicht zu niedrig ist, so dass Sie im Fall der Fälle eine ausreichende Absicherung haben. Sie sollte mindestens das 3-fache eines Jahresbruttlohnes betragen! Die Versicherungssumme ist zunächst einmal die Grundsumme. Kommt es zu erheblichen Verletzungen, greift die Progressionstabelle. Dies führt dazu, Sie bis zu 500% der Grundsumme nach einem Unfall erhalten können. Die Progression ist bei den Versicherern verschieden geregelt. Braucht man eine Unfallversicherung mit Unfallrente? Kommt drauf an. Haben Sie beispielsweise schon mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung vorgesorgt, ist die Unfallrente entbehrlich. Beachten Sie aber, dass es nach einem Unfall zum Verlust Ihrer Arbeitskraft kommen kann. Wer im Fall des Falles keine Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten kann, der wird sich über eine Unfallrente freuen, sichern Sie im Extremfall zumindest die Existenz ab. Die Höhe der vereinbarten Unfallrente sollte bei mind. 60% eines Monatsnettolohnes liegen.

Weitere Bausteine

Braucht man eine Unfallversicherung mit Todesfallschutz? Eigentlich nicht unbedingt. Wer seine Hinterbliebenen aber nicht die Kosten der eigenen Bestattung auferlegen will, der kann zumindest darüber nachdenken. Ist aber eigenes Vermögen vorhanden, oder man hat mit einer Risikolebensversicherung vorgesorgt, kann man auf diese Absicherung verzichten. Auch Unfallkrankenhaustagegeld ist nicht sinnvoll. Was bringt es Ihnen, wenn Sie nach einem Unfall 15 Euro am Tag bekommen, welchen Sie im Krankenhaus verbringen? Falls Sie sich also die Frage stellen: "Welche Versicherungen braucht man?" dann denken Sie auch an den Abschluss einer Unfallpolice!