Frau mit fragendem Gesicht

Der Versicherungsschaden

Eine Versicherung schließt man ab, um im Schadenfall eine Entschädigung von der Versicherung zu erhalten. Dazu muss der Versicherungsschaden natürlich bei dem Versicherungsunternehmen gemeldet werden. Da es sehr viele verschiedene Versicherungen gibt, ist natürlich beim melden den Versicherungsschadens auf einiges zu achten. Wann ist der Schaden wirklich eingetreten? Auf was muss ich achten, wenn ich einen Schaden melden will? Wer hat Anspruch auf eine Entschädigung beim Versicherungsschaden?





Versicherungsschaden melden

Wichtig ist, dass Sie den Versicherungsschaden melden und zwar immer schnellstmöglich nach bekanntwerden. Hierzu stellen die Versicherungsunternehmen so genannte Schadenformulare zur Verfügung. Diese müssen Sie ausfüllen und zwar korrekt! Falsche Angaben über Hergang und Umfang des Versicherungsschadens können zur Leistungsfreiheit des Versicherungsunternehmens führen. Nehmen Sie sich daher genügend Zeit und melden den Versicherungsschaden unverzüglich und exakt an die Versicherung!

Versicherungsschaden am Auto

Hier muss man unterscheiden, ob ein Schaden durch das Auto entstanden ist (KFZ Haftpflichtversicherung) oder an dem Auto (Kaskoversicherung). Bei einem Haftpflichtschaden greift das so genannte Pflichtversicherungsgesetz, auf die Regulierung hat man keinen Einfluss. Dies klären die Versicherungsunternehmen untereinander und man muss sich nur um weniges kümmern. Die Kaskoversicherung bezahlt bei Schäden am Auto. Hier muss die Ursache des Schadens gemeldet werden und die Versicherung entscheidet dann, ob ein ersatzpflichtiger Schaden eingetreten ist. Sie wird dann eine so genannte Reparaturfreigabe erteilen, damit Sie das Auto reparieren können.

Versicherungsschaden am Hausrat

Die Hausratversicherung leistet zum Beispiel bei Schäden am Hausrat bei Sturm, Hagel, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl oder Feuer. Entschädigt wird immer der Neuwert der beschädigten Sachen. Bewahren Sie die beschädigten Sachen immer auf und melden den Versicherungsschaden am Hausrat unverzüglich der Versicherung. Bei Einbruch oder Raub melden Sie Vorfall der Polizei und erstatten Anzeige. Erstellen Sie auch eine Diebesgutliste. Die Versicherung entscheidet dann anhand der Schadenmeldung und ggf. aufgrund von Schadenfotos, ob der Fall versichert ist. Bei größeren Schäden wird Sie auch einen Gutachter damit beauftragen. Dies kommt bei Leitungswasserschäden sehr häufig vor.

Besonderheiten in der Rechtsschutzversicherung

In der Rechtsschutzversicherung kann auch der Anwalt den Rechtsschutzfall melden. Er beantragt hierzu beim Rechtsschutzversicherer eine Deckungszusage. In der Rechtsschutzversicherung ist der Rechtsschutzfall der Versicherungsschaden. Soweit Versicherungsschutz besteht, übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten des Rechtsstreites. Auch können Sie den Versicherungsfall über eine Hotline melden. Hier bekommen Sie eine erste Einschätzung des Rechtsschutzfalles und unter Umständen eine Deckungszusage.