Frau mit fragendem Gesicht

Die Senkung der Garantieverzinsung von 2,25 % auf 1,75 %

Die Renditen aus einer Lebensversicherung sind schon lange weit hinter den Erträgen anderer Geldanlagen angesiedelt. Jetzt wurde zum 1. Januar 2012 auch noch der garantierte Zinssatz gesenkt. Bisher galt für den Abschluss einer Kapital bildenden Lebensversicherung ein Garantiezinssatz von 2,25 %. Das heißt, dass bisher das Versicherungsunternehmen den Sparanteil seiner Kunden mit minimal 2,25 % verzinsen musste. Der Sparanteil bei einer Versicherung ist der Anteil, der nach Abzug der Kosten von der Prämie übrig bleibt und angelegt wird. Mit diesem sogenannten Höchstrechnungszinssatz konnte der Sparer also auf jeden Fall rechnen, wenn es zur Auszahlung seiner Kapital bildenden Lebensversicherung oder seiner Rentenversicherung kam. Da die Versicherungsunternehmen diese Verzinsung per Vertrag zugesichert haben, wird der Zinssatz umgangssprachlich auch als Garantiezinssatz bezeichnet.





Die Folgen des Niedrigzinsniveaus

Grund für die Senkung des Garantiezinses gilt das allgemein niedrige Zinsniveau. Die so genannte Niedrigzinsphase war also für den gesunkenen Zinssatz verantwortlich. Viele Jahre mit extrem niedrigen Zinsen in Folge machen die Zusagen der Versicherungsunternehmen zu einem finanziellen Risiko ihrer eigenen Finanzstruktur. Sollten die Zinsen weiterhin auf dem derzeitigen Niveau verbleiben, müssten die Versicherer die früher garantierten Zinsen dennoch an ihre Sparer auszahlen. Damit es nicht zu finanziellen Schwierigkeiten aufgrund der hohen Zinsen der Vergangenheit kommt, ist jetzt der Garantiezins auf 1,75 % gesenkt worden. Dabei ist die Festsetzung des aktuellen Garantiezinssatzes Aufgabe des Bundesfinanzministeriums. Basis für die Berechnung ist die Umlaufrendite der Staatsanleihen. Der Garantiezinssatz darf 60 % dieser Umlaufrendite nicht überschreiten. Dabei gilt als Umlaufrendite die Rendite aller Euro-Staatsanleihen, die sich im Umlauf befinden. Angepasst werden die Zinssätze, wenn der Durchschnitt der Umlaufrendite über einen Zeitraum von 10 Jahren entweder sinkt oder steigt. Welche Versicherungen braucht man noch für die Altersvorsorge?

Für wen gilt der neue Garantiezinssatz

Der aktuelle Garantiezinssatz von 1,75 % gilt nur für neu abgeschlossene Verträge ab dem 1. Januar 2012. Diese Tatsache ist beruhigend für all die Menschen, die in den letzten Jahren oder Jahrzehnten eine Lebens- oder eine Private Rentenversicherung abgeschlossen haben. Für die Verzinsung der Altverträge gelten die Konditionen, die zum Zeitpunkt des Abschlusses von Versicherungsunternehmen zugesagt wurden. Diese können im Vergleich zu den aktuellen Zinssätzen durchaus noch drei bis vier Prozent betragen. Es werden also in Zukunft nur die neuen Verträge in ihrer durchschnittlichen Rendite niedriger ausfallen, als vergleichbare Verträge aus der Vergangenheit.

Lebens- und Rentenversicherungen in der Zukunft

Rendite einer Lebensversicherung setzt sich aus den Garantiezinsen und den erwirtschafteten Überschüssen eines Versicherungsunternehmens zusammen. Dabei ist der Garantiezinssatz die niedrigste Rendite, die eine Lebens- oder Rentenversicherung erwirtschaften kann. Mit der Senkung des Höchstrechnungszinssatzes sinkt also in Zukunft auch die durchschnittliche Rendite einer Kapital bildenden Lebensversicherung. Ob dann eine Rendite über den Inflationsausgleich hinaus überhaupt noch möglich ist, muss die Zukunft der Finanzmärkte zeigen. Und auch die neuen Abschlüsse bei privaten Rentenversicherungen müssen unter diesem Aspekt bewertet werden. So wird die Kapital bildende Lebensversicherung zu Zeiten eines krisengeschüttelten Finanzmarktes auch weiterhin eine sichere Geldanlage sein. Doch wer eine Möglichkeit mit hohen Renditen sucht, wird bei den Lebensversicherungen nicht fündig werden. Dennoch zeigen die Zahlen der Vergangenheit, wie wichtig vielen Menschen die Sicherheit ihrer eingezahlten Sparraten ist. So gilt die Lebensversicherung als solide Geldanlage mit einem Maximum an Sicherheit.