Kündigung KFZ Haftpflicht
Eine Versicherung schließt man meist nicht fürs Leben ab, sondern orientiert sich am Versicherungsmarkt. Nur wie kann man eine Kündigung zur KFZ Haftpflicht wirksam aussprechen und wie kann man diese formulieren?
Ordentliche Kündigung
Diese ist zur Hauptfälligkeit des Vertrages möglich, in der Regel ist das der 01. Januar eines jeden Jahres. Die Kündigung KFZ Haftpflicht muss dann bis zum 30. November beim Versicherer eingehen. Man muss natürlich rechtzeitig für neuen Versicherungsschutz ab dem 01. Januar sorgen.
Fahrzeugwechsel
Wer sein Fahrzeug abmeldet, kündigt damit seine KFZ Haftpflicht automatisch. Die Zulassungsstelle informiert den Versicherer über die Abmeldung. Die Versicherung rechnet dann den KFZ Versicherungsvertrag ab.
Nach einem Schaden
Wer seiner KFZ Versicherung einen Schaden meldet, welcher reguliert wird oder zu Unrecht nicht bezahlt wird, kann seinen Vertrag binnen eines Monats kündigen. Die Kündigung kann sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt ausgesprochen werden.
Beitragserhöhung
Erhöht der Versicherer den Beitrag für die Police, so kann die Kündigung KFZ Haftpflicht ausgesprochen werden. Dies muss innerhalb eines Monats nach Mitteilung durch den Versicherer erfolgen.
Auch eine Kündigung bei Änderung der Typ- oder Regionalklassen ist möglich. Wichtig ist nur, dass das Fahrzeug stets versichert ist. Das Fahren eines Fahrzeuges ohne Versicherungsschutz ist eine Straftat und wird mit entsprechenden Strafen geahntet. Bevor Sie also eine Kündigung aussprechen, sollten Sie bereits für neuen Versicherungsschutz gesorgt haben.
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