Frau mit fragendem Gesicht

Luftfahrthaftpflicht (Luftfahrthaftpflichtversicherung)

Mit einem Flugzeug durch die Wolken fliegen und die Welt von oben sehen, das ist der Traum von vielen Menschen, doch wenn dann was passiert, wird der Traum schnell zum Albtraum. Um die Folgen dieses Albtraums zumindest in finanzieller Sicht kalkulierbar machen zu können, ist der Abschluss einer Luftfahrthaftpflicht oder auch Luftfahrthaftpflichtversicherung genannt gesetzlich vorgeschrieben. Die gesetzliche Grundlage ist §46 ff des Luftverkehrsgesetz. In §45 des Gesetztes wird definiert, dass der Abschluss einer Luftfahrthaftpflicht (Luftfahrthaftpflichtversicherung) gesetzlich vorgeschrieben ist. Damit wird diese Versicherung zu einer Pflichtversicherung.

Wie haftet der Luftfrachtführer?

Der Luftfrachtführer haftet bei einem Unfall gegenüber dem Fluggast für Personenschäden in unbegrenzter Höhe. Die Haftung ist nur eingeschränkt auf 113 100 Rechnungseinheiten (= Sonderziehungsrechte (SZR)), wenn dem Luftfrachtführer kein Verschulden trifft, oder der Schaden durch einen Dritten verursacht wurde.

Der Luftfrachtführer haftet natürlich nicht nur den Fluggästen gegenüber, sondern auch allen Dritten, welchen er einen Schaden zufügt. So kann ein Flugzeug beispielsweise Motoröl oder Flugbenzin verlieren, was zu einem Sachschaden an der Landebahn führt, oder zu einem Umweltschaden. Auch können sich Teile des Flugzeuges lösen und Sach- u. Personenschäden verursachen. Hier haftet der Luftfrachtführer in unbegrenzter Höhe.





Welche Haftpflichtversicherungen gibt es und auf was ist zu achten?

In der Luftfahrt ist zwischen der Halter-Haftpflichtversicherung und der Luftfrachtführer-Haftpflichtversicherung zu unterscheiden. Während die Halterhaftpflichtversicherung für Schäden an Dritten aufkommt, ist die Luftfrachtführer-Haftpflichtversicherung für die Regulierung von Schäden an den Fluggästen zuständig.

Die Luftfahrthaftpflicht ist für die Regulierung berechtigter Schadenersatzansprüche zuständig, genauso wie für die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Gerade im Bereich der Luftfahrt kann es schnell zu sehr großen Schäden kommen, daher ist auf eine ausreichend hohe Deckungssumme zu achten.

Wie in jeder Versicherungspolice, so gibt es auch in der Luftfahrthaftpflicht – Versicherung Ausschlüsse. So besteht zum Beispiel meist kein Versicherungsschutz, wenn bei einem Schadenereignis nicht alle notwendigen Erlaubnisse, Berechtigungen oder Befähigungsnachweise vorliegen, oder Sachschäden durch allmähliche Einwirkung von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit, von Niederschlägen, Abwässer oder Schwammbildung entstehen. Vorsätzlich herbei geführte Schäden sind natürlich auch nicht versichert.

Welche Versicherungen gibt es noch?

Wenn man über eine Luftfahrthaftpflicht (Luftfahrthaftpflichtversicherung) spricht, meint man natürlich in erster Linie die Versicherung von Flugzeugen. Aber im Bereich der Luftfahrt gibt es noch viele andere Risiken, welche im Rahmen einer Haftpflichtversicherungen versichert werden sollten. Dies sind zum Beispiel:

Fazit

Die Absicherung von Haftpflichtrisiken im Bereich der Luftfahrt ist ein sehr spezieller Bereich. Um die Risiken richtig einschätzen zu können, ist eine fachkompetente Beratung notwendig, welche nicht viele Versicherungsexperten leisten können. Es ist daher zu empfehlen, nur wirkliche Experten mit der Absicherung dieser Risiken zu beauftragen!