Frau mit fragendem Gesicht

Öltankhaftpflicht (Öltankhaftpflichtversicherung)

Wer als Immobilieneigentümer einen Öltank besitzt, der haftet für alle Schäden, welche durch diesen Öltank entstehen. Dabei ist es unerheblich ob dem Eigentümer ein Verschulden anzulasten ist oder nicht.

Die gesetzliche Grundlage hierfür ist §89 des Wasserhaushaltsgesetz (WHG), indem es wie folgt heisst::

„Wer in ein Gewässer Stoffe einbringt oder einleitet oder wer in anderer Weise auf ein Gewässer einwirkt und dadurch die Wasserbeschaffenheit nachteilig verändert, ist zum Ersatz des daraus einem anderen entstehenden Schadens verpflichtet. Haben mehrere auf das Gewässer eingewirkt, so haften sie als Gesamtschuldner. „

Wer also Besitzer eines Öltankes ist, der sollte dringend prüfen, ob der Abschluss einer Öltankhaftpflicht (Öltankhaftpflichtversicherung) notwendig ist. Der Begriff Öltankhaftpflicht (Öltankhaftpflichtversicherung) wird so im Versicherungsbereich weniger genutzt, gebräuchlicher ist die Bezeichnung Gewässerschadenhaftpflicht. Bevor man jedoch eine eigene Öltankhaftpflicht abschließt, gilt es zu prüfen, inwieweit diese in der Privathaftpflichtversicherung (private Öltanks) oder der Betriebshaftpflichtversicherung (gewerbliche Öltanks) mitversichert sind. Dies ist abhängig vom Fassungsvermögen des Tanks. Ab einem gewissen Fassungsvermögen ist der Tank nicht mehr mitversichert.





Was ist versichert?

Wird durch den Öltank ein Dritter geschädigt, so haftet der Eigentümer unabhängig vom Verschulden in unbegrenzter Höhe. Diese Schäden sind durch die Öltankhaftpflicht (Öltankhaftpflichtversicherung) abgesichert. Dabei werden alle anfallenden Personen-, Sach- und Vermögensschäden reguliert. Bei einer Verunreinigung des Erdreiches fallen zum Beispiel Kosten für die Entsorgung von Sondermüll des verseuchten Erdreiches oder Baggerarbeiten an. Im Rahmen der Öltankhaftpflicht werden auch Rettungskosten erstattet, welche den Eintritt des Versicherungsfalles ohne Einleitung von Rettungsmaßnahmen als unvermeidbar erschienen ließen.

Was ist nicht mitversichert?

Was kann passieren?

Aus einer undichten Leitung tritt Heizöl aus. Der Eigentümer bemerkt dies nicht und das Heizöl kann über einen längeren Zeitraum ungehindert im Erdreich versickert. Als der Schaden bekannt ist, ist der Ärger groß. Ein großer Bereich an Erdreich ist verseucht und muss abgegraben werden, danach sind umfangreiche Sanierungsarbeiten notwendig. Der Schaden liegt bei 200.000 Euro. Die Öltankhaftpflicht übernimmt alle Kosten, welche im Zusammenhang mit dem Umweltschaden stehen!