Frau mit fragendem Gesicht

Private Haftpflicht Pflicht?

Die private Haftpflicht wird in § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bestimmt. Hier heisst es, dass man für jeden Schaden haftet, welchen man Dritten zufügt. Da dies der Höhe nach unbegrenzt ist, ist es sehr empfehlenswert eine Privat Haftpflicht Versicherung abzuschließen. Aber ist eine Private Haftpflicht Pflicht

Welche Versicherung man allerdings für den privaten Bereich abschließen sollte, hängt von der persönlichen Risikosituation ab. Der Bedarf eines Menschen an einem Versicherungsprodukt hängt Maßgeblich von Hobbies und seiner Art der Teilnahme am Straßenverkehr statt.

Solche Versicherungsprodukte, mit welchen man die private Haftpflicht absichern kann, wären zum Beispiel:

Unabhängig vom Hobby oder der Verkehrsteilnahme ist die wichtigste Versicherung, die Privathaftpflichtversicherung. Diese sollte wirklich jeder Mensch abgeschlossen haben.Der Abschluss einer privaten Haftpflicht ist aber KEINE Pflicht!





Wo sollte man eine Private Haftpflicht abschließen?

Am schnellsten geht das natürlich im Internet. Gerade im privaten Bereich gibt es eine Vielzahl an Anbietern, welche einen guten Überblick über die verschiedenen Angebote geben. Nur alleine über den Preis sollte man allerdings nicht entscheiden. Wichtige Faktoren wie die Deckungssumme der Verträge, der Einschluss der Forderungsausfalldeckung oder die richtige Absicherung von Mietsachschäden sind entscheidende Faktoren, welche den Unterschied zwischen einer guten und einer schlechten Privat Haftpflicht Police sind.

Wenn Sie sich also unsicher sind, über das Internet einen Vertrag abzuschließen, konsultieren Sie am Besten einen versierten Versicherungsmakler. Dieser kann Ihnen jedes Produkt genau empfehlen und Ihnen zu einer guten Entscheidung verhelfen.

Was passiert im Schadenfall?

Wenn es dann darauf ankommt und der Schaden ist eingetreten, dann sollten Sie diesen Schaden schnellstens bei der Versicherung melden. Diese wird sich dann mit dem Anspruchsteller in Verbindung setzen und den Schaden ersetzen, allerdings nur dann wenn Sie auch dafür haften. Trifft Sie gar keine Schuld und der Anspruchsteller pocht aber trotzdem auf seine Entschädigung, dann übernimmt die Private Haftpflicht Versicherung auch die Abwehr des Schadens und leistet so genannten passiven Rechtsschutz. Egal also ob Sie Schuld sind oder nicht, die Versicherung unterstützt Sie im Fall des Falles.