Frau mit fragendem Gesicht

Privathaftpflicht Leistungen

Wer einen Vertrag zur Privathaftpflicht abschließt, sollte vorrangig auf die Leistungsinhalte schauen. Wer nur den Preis zum Entscheidungskriterium erhebt, ist schlecht beraten und muss im Schadenfall unter Umständen damit rechnen, dass der Versicherer nicht leisten muss, weil schlicht die benötigte Leistung nicht versichert ist. Nur welche Privathaftpflicht Leistungen sind wichtig und sollten im Versicherungsvertrag nicht fehlen?

Forderungsausfall

Wenn Sie von einem Dritten geschädigt werden ist dieser zum Schadenersatz verpflichtet. Nur was passiert, wenn der Dritte nicht zahlungsfähig ist und auch keine Privathaftpflichtversicherung hat? Dann gehen Sie leer aus und erhalten keinen Schadenersatz. Gut, wer dann eine Forderungsausfalldeckung in seinen Privathaftpflicht Leistungen vereinbart hat. Diese übernimmt dann diesen Schaden, ab einem gewissen Betrag. Der liegt in der Regel bei 2.500 Euro bis 5.000 Euro.

Gefälligkeitsschäden

Wenn Sie jemanden einen Gefallen tut und dabei einen Schaden anrichten, sind Sie nicht zum Schadenersatz verpflichtet, zumindest nicht nach dem Gesetz. Moralisch schaut das wahrscheinlich anders aus. Stellen Sie sich vor, Sie helfen Freunden bei einem Umzug und durch Ihre Ungeschicklichkeit fällt der mehrere tausend Euro teure Fernseher runter. Gut, wenn der Versicherer dann auch bei Gefälligkeitsschäden aufkommt. Die Ersatzpflicht wird oft im Versicherungsvertrag begrenzt, zum Beispiel auf 5.000 Euro. Für Schäden, welche bei einem Umzug entstehen, ist manchmal eine Selbstbeteiligung vorgesehen.





Schäden an geliehenen Sachen

Schäden an geliehenen, gepachteten oder gemieteten beweglichen Sachen sind meist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Die Privathaftpflicht Leistungen können aber auch hier erweitert werden, so dass diese Schäden mitversichert sind. Auch hier wird die Ersatzpflicht oft begrenzt, 5.000 Euro sind üblich.

Verlust des Schadenfreiheitsrabattes

Oft benutzt man schnell mal das Auto von Freunden und Bekannten. Wenn es dann zu einem Unfall kommt, ist der Ärger oft vorprogrammiert. Kann der verursachte Haftpflichtschaden nicht selbst reguliert werden, muss die Versicherung den Schaden regulieren, was mit einer Verschlechterung des Schadenfreiheitsrabatt einhergeht. Eine Privathaftpflicht mit guten Leistungen übernimmt die entstehenden Kosten.

Deliktunfähige Kinder

Kinder bis zum 7. Lebensjahr haften nicht. Die Eltern nur dann wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzten. In einer Situation in der das 7-jährige Kind an der Hand der Mutter an der Straße spazieren geht und in einem kurzen Moment einen Stein findet und Ihn gegen ein Auto schmeißt, wird man sich freuen, wenn man eine eine Leistung in der Privathaftpflicht abgeschlossen hat, die die Versicherung von deliktunfähigen Kindern mit einschließt.

Versicherung des Ehrenamtes

Wer einem Ehrenamt nachgeht oder Freiwillenarbeit leistet steht im Schadenfall oft alleine da. Wer sich für eine vernünftige Privathaftpflicht entschieden hat, hat auch in den Privathaftpflicht Leistungen diesen Baustein enthalten

Bauherrenhaftpflicht

Wer baut, ist für die Schäden haftbar, welche aus dem Bau entstehen. Wer aber einen kleinen Bau tätigt, etwa den Anbau einer kleinen Garage, denkt oft nicht an den Abschluss einer eigenen Bauherrenhaftpflichtpolice. Wenn dann der Schaden eintritt, ist der Ärger groß. In einer guten Privathaftpflicht sind private Bauvorhaben mit einer Bausumme von 50.000 Euro oft mitversichert.

Mietsachschäden

Wer zur Miete wohnt, kennt das. Schnell ist ein Schaden am Parkett oder am Waschbecken passiert. Diesen selber zu reparieren ist eine Möglichkeit, den Schaden der Versicherung zu überlassen eine andere. Mietsachschäden an Gebäuden sollten in Ihrem Vertrag mit eingeschlossen sein. Dies gilt auch für gemietete Ferienhäuser oder in Hotels.

Schlüsselverlustrisiko

Wenn Sie in einem größeren Unternehmen arbeiten und den Firmenschlüssel verlieren, ist der Schaden meist groß. Das Schloss muss ausgewechselt werden und die Mitarbeiter müssen einen neuen Schlüssel erhalten. Mehrere Tausend Euro Schaden sind da keine Seltenheit. Im Vertrag sollte daher das Abhandenkommen fremder Schlüssel und Codekarten mitversichert sein.

Hüten fremder Hunde und Pferde

Der Hundefreund hütet gern mal den Hund von Freunden und Bekannten. Wenn dann der Hund jemanden verletzt ist man zum Schaden verpflichtet. Daher muss das gelegentliche hüten von Hunden Vertragsbestandteil sein.

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