Frau mit fragendem Gesicht

Privathaftpflicht im Vergleich

Im Internet gibt es auf den verschiedensten Websites Vergleichsrechner, welche die Privathaftpflicht vergleichen. Durch einen Privathaftpflicht Vergleich haben Sie die Möglichkeit, sowohl die Preise- als auch die Leistungen der verschiedenen Tarife transparent zu machen. In diesen Vergleichsrechnern werden recht wenige Daten abverlangt um zu einen Ergebnis zu gelangen. Welche das sind und warum diese nötig sind, erfahren Sie hier:

Wer soll versichert werden?

Hier wird meist die Option Paar / Familie oder Single offeriert. Warum diese Daten erfragt werden, liegt auf der Hand. Sind Sie allein lebend und möchten nur sich privathaftpflichtversichern, so wählen Sie die Option „Single“, sind Sie zu zweit, dann wählen Sie die Option „Paar / Familie“. Für die Familienoption müssen Sie nicht verheiratet sein. Es reicht, wenn Sie in häuslicher Gemeinschaft zusammen leben. Der Lebenspartner muss dann aber namentlich genannt werden.





Kinder unter 7 Jahren mitversichern?

Wer Kinder unter 7 Jahre hat, sollte diese Option berücksichtigen. Kinder unter 7 Jahren sind deliktunfähig, dass heißt, sie haften unter keinen Umständen. Egal, ob die Eltern die Aufsichtspflicht verletzen oder nicht. Falls ein Kind nun einen Schaden verursacht, tritt die Privathaftpflichtversicherung nicht ein, denn wo keine Haftung besteht, dort besteht auch in der Regel keine Deckung. Wenn Sie nun die Option „Kinder unter 7 Jahren mitversichern?“ mit JA beantworten, so werden im Privathaftpflicht Vergleich die Tarife bevorzugt, welche auch für Schäden leisten, welche deliktunfähige Kinder verursacht haben. Aber Achtung, oft wird in den Versicherungsbedingungen erwähnt, dass diese Deckung nur substitär ist, d.h. nur dann leistet, wenn keine andere Versicherung eintrittspflichtig ist. Beispiel: Das 5 jährige Kind schmeißt einen Stein gegen ein Auto. Das Auto hat eine große Delle und einen Lackschaden. Der Autobesitzer hat eine Vollkaskoversicherung. Die Vollkaskoversicherung muss den Schaden übernehmen. Hätte der Autobesitzer keine Vollkaskoversicherung gehabt, so hätte die Privathaftpflichtversicherung den Schaden übernommen.

Ihr Geburtsdatum

Nur rechtsfähige Personen können einen Versicherungsabschluss tätigen, d.h. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Öffentlicher Dienst

Wer im öffentlichen Dienst tätig ist muss im Privathaftpflicht Vergleich die Frage bejahen, da es dann einen Nachlass bei der Versicherungsprämie gibt.

Versicherungsssumme

Die Frage nach der Versicherungssumme bestimmt die Höhe der vereinbarten Deckungssumme im Privathaftpflichtvertrag. Am Markt werden Verträge zwischen 3 – 10 Millionen Euro angeboten. Die Deckungssumme sollte mindestens 5 Millionen Euro betragen. Auch wenn man einen solchen Schaden für unrealistisch hält, so ist er doch möglich. Beispiel: Sie sind in einem großen Einkaufscenter. In einem Modeladen zünden Sie sich unerlaubterweise eine Zigarette an. Der dort aufbewahrte Stoff fängt Feuer, welches schnell auf die anderen Geschäfte übergreift. Den Schaden zahlt zwar die Geschäftsinhaltsversicherung und Gebäudeversicherung des Einkaufscenters, wird aber Regress an Sie als Schadenverursacher stellen. Ein Millionenschaden ist schnell erreicht.

Hund mitversichern?

Wenn Sie eine Privathaftpflicht im Vergleich berechnen, wird diese Frage manchmal gestellt. In einem normalen Privathaftpflichtvertrag sind nur zahme Tiere, wie Katzen, Meerschweinchen und Vögel mitversichert. Nicht hingegen Hunde. Wer also einen Hund hält, benötigt eine spezielle Hundehalterhaftpflichtversicherung. Wenn Sie diese Frage also mit JA beantworten, werden Tarife angezeigt, welche auch eine solche Absicherung beinhalten.

Schlüsselverlust

Gute Tarife zahlen bei dem Verlust fremder Schlüssel. Wenn Sie zum Beispiel Schlüssel Ihres Arbeitgebers verlieren, entsteht oft ein hoher Schaden. Das Schloss muss ausgetauscht werden und alle Mitarbeiter erhalten einen neuen Schlüsse. Der Verlust eigener Schlüssel ist dagegen meist nicht mitversichert (z.B. eigene Wohnungsschlüssel).

Ausfalldeckung

Dies wird auch Forderungsausfall genannt. Fügt Ihnen jemanden einen Schaden zu, so ist er verpflichtet, diesen auszugleichen. Was aber wenn der Schädiger finanziell dazu nicht in der Lage ist und auch keine Privathaftpflichtversicherung hat? Dann ist es von Vorteil, wenn man die Forderungsausfalldeckung eingeschlossen hat. Diese übernimmt den Schaden.

Alle Artikel zum Thema Privathaftpflicht