Frau mit fragendem Gesicht

Privathaftpflicht - Schaden ist schnell passiert!

Die Privathaftpflicht zählt zweifellos zu den wichtigsten Versicherungsarten. Aber warum ist das so? Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch haften Sie in unbeschränkter Höhe für alle Schäden, welche Sie Dritten zufügen. Das kann im Schadenfall schnell zur Existenzbedrohung werden. Können Sie für einen entstandenen Privathaftpflicht Schaden nicht aufkommen, dann werden Sie Ihr Leben lang bis zur Pfändungsfreigrenze gepfändet. Und genau dafür benötigt wirklich jeder eine Privathaftpflicht Versicherung. Diese übernimmt den Schaden bis zur Höhe der Deckungssumme, welche meist zwischen 3 u. 5 Millionen Euro liegt.

Die Privathaftpflicht Versicherung übernimmt dabei Schäden, welche aus der gesetzlichen Haftpflicht des Versicherten aus den Gefahren des täglichen Lebens entstehen. Nicht versichert hingegen ist die Haftpflicht aus der Ausübung des Berufes .





Was passiert wenn ich nicht schuld bin?

Selbst wenn jemand mit einem Schadenanspruch an Sie herantritt, welcher Ihrer Meinung nach zu Unrecht besteht, tritt die Versicherung ein. In diesem Fall wehrt Sie die Haftpflichtansprüche ab und leistet passiven Rechtsschutz. Dies geht bis hin zur gerichtlichen Vertretung. Die Abwehr der Ansprüche wird ebenfalls bis zur vereinbarten Deckungssumme bezahlt.

Und wenn ich schuld am Schaden bin?

Dann zahlt die Privathaftpflicht Versicherung den Schaden des Geschädigten. Dies kann der entstandene Sachschaden oder ein Personenschaden sein. Im Falle eines Personenschadens werden zum Beispiel Schmerzensgeld oder Verdienstausfall bezahlt. Aber auch benötigte Haushaltshilfen oder Arztkosten werden ausgeglichen.

Eine besondere Entschädigungsform ist der so genannte reine Vermögensschaden. Von diesem spricht man, wenn dem Schaden kein Sach- oder Personenschaden vorausgeht. Denkbar wäre folgender Sachverhalt: Sie ziehen gerade um und sind am Möbel schleppen. Sie stellen dabei eine wuchtige Couch versehentlich vor die Eingangstür Ihres Nachbarn. Dieser ist nun eingesperrt und kommt nicht heraus. Dadurch verpasst er seinen Flug in den Urlaub und muss umbuchen. Das Umbuchen ist mit Mehrkosten verbunden. Diese nun entstandenen Mehrkosten sind der reine Vermögensschaden. Auch dieser wird von der Privathaftpflicht Versicherung bezahlt.

Welche unterschiedlichen Tarife gibt es?

Es gibt einen Singletarif, für alle alleinstehende und einen Familientarif. Hier sind die Familie mit Ihren Kindern versichert. Die Kinder so lange, wie sie sich in beruflicher Erstausbildung befinden, unverheiratet sind und nicht älter als 25 Jahre alt sind. Dies variiert aber auch bei den verschiedenen Versicherungsgesellschaften. Eine genaue Antwort kann ein Blick in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen geben.

Auch gibt es Tarife für Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst, sowie für Rentner.
Eine Besonderheit gilt beispielsweise für Erzieher und Lehrer. Diese benötigen eine so genannte Diensthaftpflicht, welche auch Schäden, welche aus der beruflichen Tätigkeit herleiten, begleicht.

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