Frau mit fragendem Gesicht

Reisegepäckversicherung sinnvoll?

Haben Sie Ihren Urlaub gebucht und der Reiseveranstalter hat Ihnen gleich noch eine Reisegepäckversicherung mit verkauft? Ist eine Reisegepäckversicherung sinnvoll? In den meisten Fällen nicht. Die zugrunde liegenden Bedingungen haben eine große Liste an nicht mitversicherten Sachen. Wertpapiere, Geld etc. sind meist nicht mitversichert. Auch der einfache Diebstahl ist nicht mitversichert. Die Schadenzahlungen werden oft aufgrund grober Fahrlässigkeit abgelehnt. Ihr Reisegepäck ist oft anderweitig versichert, so dass die Reisegepäckversicherung sinnvoll unter Umständen nur dann ist, wenn Sie wirklich mit hochwertigen Gepäck verreisen.

Wie ist Ihr Reisegepäck versichert?

Die meisten Hausratversicherer ersetzen auch bei Diebstahl aus einem Hotel (im Rahmen der Außenversicherung) oder bei Diebstahl aus KFZ (mit entsprechender Klausel) das Reisegepäck. Achten Sie darauf, dass eine polizeiliche Meldung dringend erforderlich ist, sonst kann die Versicherung wegen Obligenheitsverletzungen die Schadenregulierung verweigern! Auch ist Raub in der Regel mitversichert. Raub liegt dann vor, wenn Ihnen Gegenstände unter Androhung von Gefahr für Leib und Leben entwendet werden

Sollte Ihr Reisegepäck im Flugzeug abhanden kommen, sind oft die Airlines haftbar zu machen. Wenden Sie sich schnellstmöglich an den Service-Point der Airline und zeigen Sie an, dass Ihr Gepäck abhandengekommen ist.





Ein Blick in die Bedingungen

Wenn man für sich selbst die Frage, ob eine Reisegepäckversicherung sinnvoll ist, doch bejaht, dann sollte man einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen um im Schadenfall nicht leer auszugehen. In der Police ist das gesamte Reisegepäck vom Versicherungsnehmer und seiner Familie versichert. Achten Sie darauf, dass nur privates Reisegepäck versichert ist. Gegenstände, welche üblicherweise nur zu beruflichen Zwecken mitgeführt werden, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Wer meint, dass Pelze, Schmucksachen, Edelmetall, Fotoapparate und Videokameras uneingeschränkt versichert sind, der irrt. Diese Gegenstände müssen bestimmungsgemäß getragen oder benutzt werden, in einem Hotel zur Aufbewahrung übergeben worden sein oder sich in einem verschlossenen Hotelzimmer, einem Passagierschiff oder in einer bewachten Garderobe befinden. Schmucksachen und Gegenstände aus Edelmetall sind zudem in einem verschlossenen Behältnis unterzubringen, welches eine erhöhte Sicherheit auch gegen die Wegnahme des Behältnisses selbst bietet (Tresor).

Folgende Gegenstände sind meist ausgeschlossen:

Was muss passieren, dass Versicherungsschutz besteht?

Die Gegenstände müssen abhandenkommen, zerstört oder beschädigt werden, während sie sich in Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens, eines Beherbergungsunternehmens, eines Gepäckträgers oder einer Gepäckaufbewahrung befinden. Tun sie das nicht, sind außerdem versichert bei:

Was wird entschädigt?

Entschädigt wird der Zeitwert der abhandengekommenen oder zerstörten Gegenstände oder die notwendigen Reparaturkosten bei Beschädigung des Reisegepäcks.

Fazit

Achten Sie grundsätzlich bei Urlaubsbuchungen darauf, welche Zusatzversicherungen Sie mit einkaufen. Reiserechtsschutz oder Reisehaftpflicht sind oft voll kommend nutzlos, da bei bestehenden Versicherungen dieser Versicherungsschutz schon enthalten ist. Wichtiger ist eine Reiserücktrittsversicherung oder eine Auslandskrankenversicherung. Sollten Sie dennoch eine Reisegepäckversicherung abschließen wollen, so prüfen Sie vorher genau die Angebote der Versicherer und prüfen Sie die zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen auf deren Ausschlusstatbestände.Mehr zu Frage: Welche Versicherungen braucht man?