Reiserücktrittsversicherung wann abschließen?
In den meisten Fällen wird eine Reiserücktrittsversicherung beim Buchen einer Reise abgeschlossen. Dies geschieht zum Beispiel im Reisebüro oder beim Onlinebuchen der Reise am Ende des Buchungsprozesses. Nur was ist, wenn man sich erst gegen den Abschluss entscheidet, aber dann doch eine Versicherung abschließen möchte. Sie stellen sich dann automatisch die Frage: "Reiserücktrittsversicherung wann abschließen?" Die meisten Gesellschaften kennen folgende Regel: Ist der Reiseantritt innerhalb der nächsten 30 Tage, muss die Versicherung am Tag der Buchung oder am darauffolgenden Tag abgeschlossen werden.
Auf was müssen Sie beim Abschluss noch achten?
Bis wann Sie die Reiserücktrittsversicherung abschließen müssen haben Sie nun erfahren, aber auf was muss man noch achten? In den meisten Fällen schließt man einen solchen Vertrag ab, dass man sein Geld zurück bekommt, falls man vor Reiseantritt krank wird. Beachten Sie jedoch, dass die Krankheit unerwartet sein muss. Bei bereits bestehenden Erkrankungen gilt als unerwartet, soweit Sie deswegen innerhalb der letzten 6 Monate nicht beim Arzt waren. Davon ausgenommen sind lediglich Kontrolluntersuchungen.
Was ist alles versichert?
Die meisten Menschen schließen eine Reiserücktrittsversicherung ab, um die Kosten im Krankheitsfall zurückerstattet zu bekommen. Aber auch andere Ereignisse sind versichert:
- wenn man stirbt, einen schwerer Unfall hat oder unerwartet erkrankt
- wenn man seinen Arbeitsplatz verliert
- wenn man plötzlich eine Impfunverträglichkeit zeigt
- wenn man Schwanger wird und nicht vereisen kann
- wenn man einen großen Schaden am Eigentum erleidet (z.B. Hausbrand)
- wenn man seinen Arbeitsplatz wechseln muss
- wenn man zum Bundesfreiwilligendienst oder zum freiwilligen Sozialen Jahr muss
- wenn man eine nicht bestandene Prüfung wiederholen muss
- wenn Prothesen brechen
- wenn der Hund unerwartet krank wird, einen Unfall verleidet oder eine Impfunverträglichkeit zeigt (der Hund muss aber angemeldet sein)
- wenn man sich scheiden lässt
- wenn man eine unerwartete gerichtliche Ladung erhältlich
- wenn aufgrund konjunkturbedingter Umstände in Kurzarbeit muss
- wenn man unerwartet einen Termin zur Spende von Organen oder Geweben erhält
Sollte man eine Selbstbeteiligung einbauen?
Eine Selbstbeteiligung verringert die Versicherungsprämie, welche zu entrichten ist. Meist werden Selbstbeteiligungen wie folgt formuliert: Bei Vereinbarung einer Selbstbeteiligung beträgt die von der versicherten Person zu tragende Selbstbeteiligung je Versicherungsfall 20 % des erstattungsfähigen Schadens,mindestens jedoch 25,00 Euro je Person. Es liegt also im eigenen Ermessen, ob man eine Selbstbeteiligung einbaut oder nicht.
Fazit
In diesem Artikel wurde die Frage: Reiserücktrittsversicherung wann abschließen? Beantwortet. Gerade bei teureren Reisen kann der Abschluss durchaus sinnvoll sein. Auch wenn man kleine Kinder hat, ist das Risiko, dass diese erkranken höher, als ohne Kinder. Auch hier sollten Sie sich Gedanken machen, ob ein Abschluss sinnvoll ist.