Frau mit fragendem Gesicht

Umwelthaftpflichthaftpflichtversicherung (UHV-Versicherung)

Wer Dritten einen Schaden zufügt, der ist verpflichtet, diesen entstandenen Schaden zu ersetzen. Dies gilt auch für Schäden an der Umwelt, welchen den Medien Boden, Luft und Wasser zugefügt werden. Um sich gegem Schäden abzusichern, welche man fahrlässig verursacht, ist der Abschluss einer Umwelthaftpflichthaftpflichtversicherung (UHV-Versicherung) notwendig. Diese Art der Absicherung ist ein Baustein der Betriebshaftpflichtversicherung, und schützt vor Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Die Umwelthaftpflichthaftpflichtversicherung (UHV-Versicherung) ist modular aufgebaut und besteht aus folgenden Bausteinen:

Baustein 1: WHG-Anlagen (z.B. Anlagen zur Herstelleung, Verarbeitung, Lagerug von gewässerschädlichen Stoffen)

Baustein 2: UmweltHG-Anlagen ( Anlagen für die nach dem Umwelthaftungsgesetz keine Deckungsvorsorgepflicht besteht)

Baustein 3: Sonstige Anlage, welche deklarierungspflichtig sind (Anlagen, die dem Umweltschutz dienenden Bestimmungen einer Genehmigungs- oder Anzeigepflicht unterliegen, und nicht den Bausteinen 1,2 oder 5 zuzuordnen sind)

Baustein 4: Abwasseranlagen und Einwirkung auf Gewässer

Baustein 5: Anlagen, für die nach dem Umwelthaftungsgesetz Deckungsvorsorgepflicht besteht.

Baustein 6: Anlagen-Produktrisiko (auch Umweltregressversicherung)

Baustein 7: Ergänzende Risiken (Risiken, welche in der Police beschrieben werden und nicht den Bausteinen 1-7 zuzuordnen sind).





Was leistet eine Umwelthaftpflichthaftpflichtversicherung?

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht, wegen Personen- und Sachschäden durch Umwelteinwirkung. Aber auch Vermögensschäden, welche umweltrelevant sind, sind abgedeckt. So zum Beispiel Vermögensschäden aus der Verletzung von Fischereirechten). Im Schadenfall prüft die Versicherung den Schaden und reguliert diesen. Werden Schadenersatzansprüche zu unrecht gestellt, dann wehrt die Umwelthaftpflichthaftpflichtversicherung (UHV-Versicherung) den Schaden ab und leistet somit passiven Rechtsschutz.

Mögliche Schadenfälle

Ein Feuer bricht im Unternehmen aus. Dadurch werden Schadstoffe freigesetzt und dadurch Vergiftungserscheinungen bei Passanten hervorgerufen. Die dadurch entstandenen Personenschäden (z.B. Schmerzengsgeld, ärztliche Versorungskosten) werden durch die Umwelthaftpflichthaftpflichtversicherung ersetzt.

Ein Dieseltank ist in einer Produktionshalle aufgestellt. Dieser leckt jedoch und tausende Liter Diesel laufen aus und gelangen ins Grundwasser. In Folge dessen verenden nachweisbar Nutztiere in der nahe gelegenen Landwirtschaft. Die Umwelthaftpflichthaftpflichtversicherung ersetzt den Marktwert der Nutztiere. Der Schaden ist damit abgegolten.