>Umweltschadenversicherung - Das sollten Sie darüber wissen!
Frau mit fragendem Gesicht

Umweltschadenversicherung

Die Umwelt geht jeden an, und wer dieser einen Schaden zufügt, der muss dafür Ersatz leiste. Um die Artenvielfalt zu erhalten, wurde das Umwelthaftungsgesetz eingeführt. Es verpflichtet jeden Gewerbetreibenden für Kosten eines Schadens an der Artenvielfalt aufzukommen, welche durch sein Tun entstehen. Dabei ist es unerheblich, ob ihm ein Verschulden trifft oder nicht. Der Unternehmer haftet nach der Gefährdungshaftung, d.h. Nur durch das Betreiben des Unternehmens geht schon eine Gefahr aus, was zur Haftung führt.

Seit 2007 besteht eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung für Unternehmen, Umweltschäden zu vermeiden und aufgetretende Schäden zu sanieren. Dies ist im Umweltschadengesetz (UschadG) geregelt.

Unter einem Umweltschaden versteht man einen Schaden an geschützten Tierarten oder geschützen Pflanzen. Aber auch Schäden an geschützten Lebensräumen und Gewässern (Wasserschutzgebiete). Viele Unternehmen erkennen das Gefahrenpotential nicht. Geht man aber davon aus, dass es in Deutschland ca. 4500 geschützte Flora-Fauna-Habitate und ca. 500 Vogelschutzgebiete gibt, und ca. 800 geschützte Tier- u. Pflanzenarten und 180 geschützte Vogelarten wird klar, dass ein Schadenfall jeden Unternehmen treffen kann!





Was leistet eine Umweltschadenversicherung?

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht gemäß dem Umwelthaftungsgesetz, bzw. dem Umweltschadengesetz. Die Umweltschadenversicherung ist modular aufgebaut und besteht aus 3 Bausteinen.

Grunddeckung (Baustein 1): Schäden an Biodiversitt, Gewässer, Boden außerhalb des Versicherungsgrundstückes.

Zusatzbaustein 1: Wie Grunddeckung plus Schäden an Biodiversität, Gewässer, Boden auf dem Versicherungsgrundstück

Zusatzbaustein 2: Wie Grunddeckung und Zusatzbaustein 1 plus Schäden an eigenem Boden des Versicherungsnehmers nach dem Bodenschutzgesetz (BbodSchG).

Im Falle eines Umweltschadens reguliert die Versicherung die Kosten, welche durch den Schutz der Art entstehen (z.B Neuansiedlung geschützer Hamster oder Kosten zu Beseitigung der Umweltgefahr). Falls die Ansprüche zu Unrecht bestehen, wehrt die Versicherung den Schaden auch ab.

Mögliche Schadenfälle

Durch den Brand eines Betriebes werden giftige Gase freigesetzt. Eine in der Nähe befindliche Fledermaupopulation wird dadurch schwer geschädigt. Das Umweltamt ordnet eine Umsetzung der Population an, um die verbliebenen Fledermäuse zu schützen. Die Kosten reichen an 2.000.000,00 Euro heran, da auch der Kauf bzw. die Bereitstellung eines neuen Areals entstehen. Die gesamten Kosten werden dem Unternehmen auferlegt. Diese Kosten werden von der Umweltschadenversicherung übernommen.

Durch einen leckenden Dieseltank gelangt Diesel in das Grundwasser. Dadurch kommt es zu einem großen Fischsterben im angrenzenden Fluss. Da die Bachforelle geschützt ist, ordnet das Umweltamt auch hier eine Umsiedelung an. Die gesamten Kosten muss der Unternehmer zahlen!