Frau mit fragendem Gesicht

Vereinshaftpflicht - Kosten

Vereinsarbeit ist in Deutschland sehr beliebt. Die Rechtsform e.V steht für „eingetragener Verein“. Die Eintragung erfolgt im Vereinsregister. Was aber, wenn durch die Vereinsarbeit einem Dritten ein Schaden zugefügt wird? Dann haftet der Verein in unbegrenzter Höhe mit seinem Vereinsvermögen, aber auch Vorstände können persönlich haftbar gemacht werden, wenn Ihnen eine Pflichtverletzung nachgewiesen werden kann.

Auf Grund der geschilderten Umstände sollte ein jeder Verein eine so genannte Vereinshaftpflicht – Versicherung abschließen. Diese reguliert Schäden, welche der Verein schuldhaft Anderen zufügt, oder wehrt Schadenersatzansprüche, welche zu Unrecht gestellt werden ab. Diese verursacht natürlich Kosten, ist aber für die Mitglieder unverzichtbar.

Mögliche Schadenbeispiele

Ein Fußballverein richtet ein Turnier aus, dabei verletzten sich zwei Gäste, da die Tribüne nicht ordnungsgemäß aufgebaut war, schwer. Sie stellen nun Schadenersatzansprüche gegen den Verein. Nach Prüfung erstattet die Vereinshaftpflicht Schmerzensgeld, Verdienstausfall und die Ansprüche der Sozialversicherungsträger. Die Kosten für eine Police haben sich dann schnell gerechnet.

Eine Hockeymannschaft ist zu einem Auswärtsspiel eingeladen. In der Umkleidekabine rutscht einer der Hockeyspieler aus und zerstört dadurch einen Schrank in der Umkleidekabine. Der entstandene Sachschaden wird durch die Haftpflichtversicherung übernommen.





Welche Versicherungen gibt es noch für Vereine?

Wichtig für den Vereinsvorstand kann eine D&O Versicherung sein. Bei schuldhafter Pflichtverletzung haftet der Vorstand unter Umständen mit seinem Privatvermögen in unbegrenzter Höhe. So können die Vereinsmitglieder, aber auch Dritte Schadenersatzansprüche gegen den Vereinsvorstand stellen. Eine D&O Versicherung befasst sich mit diesen Ansprüchen.

In einer Vereinshaftpflicht sind in der Regel vereinstypische Veranstaltungen mitversichert. Dies gilt aber beispielsweise nicht für Veranstaltungen, bei denen Feuerwerkskörper abgefeuert werden oder für den Tribünenauf- u. Abbau. Hierfür ist eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abzuschließen.

Fazit

Viele meinen es gut und sind ehrenamtlich in einem Verein tätig. Nur die wenigsten wissen aber, dass viele Privathaftpflichtversicherungen für Schäden, welche durch eine Vereinsarbeit entstehen, nicht versichert sind. Daher sollte man sich vorher informieren, ob der Verein, in welchem man tätig ist, eine entsprechende Versicherung für den Verein abgeschlossen hat.